NUTZUNGSVERTRAG Festplatz Herborn (Auszug)

§1 Vertragsgegenstand

Die Gemeinde ist Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich der Festplatz, die Toilettenanlage und das Spießbratenhaus befinden.

§2 Nutzungszweck

Das Grundstück mit den Aufbauten kann grundsätzlich nur für sportliche, kulturelle, soziale oder kommerzielle Veranstaltungen genutzt werden.
Eine Nutzung für politische Veranstaltungen oder für Veranstaltungen mit politischem Interesse ist ausgeschlossen.

Die Nutzung erfolgt mit aus folgendem Anlass/mit folgendem Zweck:
Der Mieter erklärt durch Ankreuzen, dass die Nutzung folgenden Charakter hat:

( ) sportliche Veranstaltung
( ) private Feier, Party
( ) kulturelle Veranstaltung
( ) Nutzung durch öffentliche Einrichtung im Kinder- und Jugendbereich ( ) Nutzung durch Herborner Verein oder Institution

( ) kommerzielle Veranstaltung

§3 Nutzungsdauer

Der Nutzer ist berechtigt in den nachfolgend genannten Zeiträumen (Nichtzutreffendes streichen)
a) den Festplatz ; b) die komplette Toilettenanlage ; c) 1WC derAnlage
d) das Spießbratenhaus (ohne Garnituren) zu nutzen.

...

 

§6 Haftung

Der Nutzer verpflichtet sich, den vermieteten Gegenstand pfleglich zu behandeln und im übernommenen Zustand zurückzugeben. Er haftet für jeden Schaden, der während der Dauer des Vertragsverhältnisses entsteht.

Der Nutzer verpflichtet sich, die Gemeinde von allen Ansprüchen und Schäden freizuhalten und freizustellen, die ihm, seinen Beauftragten, den Besuchern oder Lieferfirmen des Festplatzes entstehen.

Dem Nutzer obliegt die Verkehrssicherungspflicht einschließlich der Zugänge und Parkplätze. Die Gemeinde wird auch insofern von etwaigen Haftungsansprüchen freigestellt.

Die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand der Gebäude gemäß § 836 BGB bleibt unberührt.

§7 Behördliche Genehmigungen

Der Nutzer hat bei Vertragsabschluss nachzuweisen, dass die zum Betrieb erforderlichen Genehmigungen erteilt sind.

§8 Änderungen des Nutzungsobjekts

Der Nutzer ist nicht berechtigt, bauliche Änderungen an den Gebäuden oder Grundstücken vorzunehmen.

§9 Rückgabe des Objekts

Der Festplatz sowie die darauf befindlichen Einrichtungen und Anlagen sind auf Kosten des Nutzers gründlich zu reinigen und in den ursprünglichen Zustand zu
versetzen. Der angefallene Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, wird vereinbart, dass die Gemeinde berechtigt ist, auf Kosten des Nutzers diese Arbeiten vornehmen zu lassen.

Die ordnungsgemäße Rückgabe des Mietobjekts wird dem Nutzer bestätigt.

§10 Kündigung

Bei Verstößen gegen diesen Vertrag, insbesondere vertragswidrigem Gebrauch, ist die Gemeinde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§11 Sonstiges

Die Gemeinde ist berechtigt eine Kaution zu erheben.

Hinweis auf das Urheberrechtsgesetz:
Die evtl. anfallenden Gebühren für die Gema zahlt der Nutzer.

Der oder die im Vertrag genannte Person muss Mieter und Veranstalter sein. Die jeweils gültige Gebührenordnung ist Bestandteil dieses Vertrages. Dieser Vertrag tritt ab dem 01.09.2024 in Kraft.

Gebührenordnung (Auszug)
zum Nutzungsvertrag Festplatz Herborn vom 01.09.2024

Für die Benutzung des Festplatzes mit seinen Einrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

Miete pro Tag:

a)  für Festplatz und Toilettenhaus - herborner Bürger: 75,00 ; Auswärtige: 145,00

b)  für Toilettenhaus - herborner Bürger: 50,00 ; Auswärtige: 100,00

c)  für 1 WC der Toilettenanlage - herborner Bürger: 30,00 ; Auswärtige: 60,00

d)  für das Spießbratenhaus werden

von Mitgliedern des FöV Frw. Feuerwehr Herborn € 25,- von Nichtmitgliedern € 50,- von Schulen und Kindergärten € 35,- erhoben
 
Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt zu folgenden Konditionen:

Wasser und Abwasser pro m3 € 8,50 (Zähler im KiGa)
Strom pro Kw/h € 0,60 (Zähler im Toilettenhaus) Abfallentsorgung und Reinigung je nach Aufwand

Alle Herborner Vereine und Institutionen (z.B. Gemeinde, Kindergarten, Jugendraum, Kirchengemeinde, Grundschule Kempfeld, Sportverein, Feuerwehr, Chor, Tennisgemeinschaft) können Veranstaltungen einschließlich Spießbratenhaus mietfrei abhalten. Ein Nutzungsvertrag muss jedoch jeweils abgeschlossen werden und die anfallenden Nebenkosten sind zu entrichten.

Gebührenschuldner sind die im Nutzungsvertrag eingetragenen Personen, Vereine oder Firmen.

Die Gebühren sind bei Vertragsabschluss fällig. Diese Gebührenordnung tritt am 01.09.2024 in Kraft.

Gemeinde Herborn, 01.09.2024 der Ortsbürgermeister

Festplatz Nutzungsvertrag und  Gebuehrenordnung ab 24-09-01.pdf herunterladen

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