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Verfahrensstand:
Veröffentlichung im Internet sowie Auslegung
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung kann in der Zeit
vom 09.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026
über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
(https://www.vg-hr.de/wir-fuer-sie/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Herborn „Solarpark Herborn“
eingesehen oder heruntergeladen werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können darüber hinaus in der Zeit
vom 09.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026
während der Dienstzeiten
Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 3, Bauen, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.
Weiterhin ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (https://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
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Geographie
Herborn liegt am Königswald im Hunsrück. Fast die Hälfte der Gemarkungsfläche ist bewaldet.
Aktuelle Informationen, Daten und Fakten auf der Seite der Verbandsgemeinde.