Verfahrensstand:

Veröffentlichung im Internet sowie Auslegung
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung kann in der Zeit

vom 09.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026

über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen

(https://www.vg-hr.de/wir-fuer-sie/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Herborn „Solarpark Herborn

eingesehen oder heruntergeladen werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.


Die oben genannten Unterlagen können darüber hinaus in der Zeit 

vom 09.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026
während der Dienstzeiten

Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 3, Bauen, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.

Weiterhin ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (https://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

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