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Schwerlastverkehr soll von der K 21 verbannt werden

Nach Renovierung der Fahrbahn keine Mittelstreifen mehr

Mörschied/Herborn. Weil sich die Kreisstraße K 21 zwischen Herborn und Mörschied in einem desolaten Zustand befand, hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Bad Kreuznach das rund 1700 Meter lange Teilstück zwischen den beiden Ortschaften im Herbst ausgebaut. Die überaus holprige, wellige Strecke wurde zwar begradigt, eine Verbreiterung der im Durchschnitt 5,50 Meter breiten Fahrbahn ist allerdings von Anfang an nicht geplant gewesen. Zahlreiche Bürger glauben sogar, dass die Straße mit der Renovierung schmaler geworden ist. Nun haben die Ortsgemeinden Herborn und Mörschied einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht. Wunsch ist es: Der Schwerlastverkehr soll von Herborn (Kreuzung L 175) bis zur Kreuzung L 160 (Weidener Brücke) ausgeschlossen werden – mit Ausnahme des Anliegerverkehrs.

Mörschieds Erster Beigeordneter Andreas Herbert hat festgestellt, dass der Schwerlastverkehr in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Er verweist auf zahlreiche brenzlige Situationen, die sich gerade auf dem Teilstück zwischen Herborn und Mörschied ereignet haben. „Abgefahrene Spiegel sind keine Seltenheit“, sagt Herbert. Zudem seien gerade zurzeit deutliche Reifenspuren zu sehen, die zeigen, wie stark Fahrzeuge zuweilen ausweichen müssen. „Und an vielen Stellen ist die Fahrbahn keine 5,20 Meter mehr breit. Da passen zwei Laster nicht nebeneinander“, fügt er hinzu. Umgefahrene Leitposten verstärkten diese These. 

Ein LBM-Mitarbeiter will nicht ausschließen, dass die Fahrbahn an einigen wenigen Stellen tatsächlich etwas schmaler geworden sein könnte. „Das sind dann aber maximal fünf Zentimeter“, beteuert er. Beim Ausbau sei stets darauf geachtet worden, die ursprüngliche Fahrbahnbreite zu halten.

Dass lediglich in dem kurvenreichen Bereich am Ortsausgang von Herborn Mittelstreifen auf die Fahrbahn gezeichnet wurde, sei so beabsichtigt, sagt der LBM-Sprecher. Es sei auch nicht vorgesehen, die Straßenmitte zu einem späteren Zeitpunkt zu markieren. Die zuvor ohnehin nur noch sehr schlecht erkennbaren Mittelstreifen hätten erst gar nicht auf die Straße gesprüht werden dürfen, betont er. „Mittelstreifen sind erst ab einer Fahrbahnbreite von mehr als 5,50 Meter erlaubt.“
Dass der Schwerlastverkehr von diesem Straßenabschnitt künftig ausgeschlossen werden kann, kann sich der Mitarbeiter des LBM nicht vorstellen, auch wenn der Landesbetrieb dies nicht zu entscheiden hat. Die entsprechende Anordnung müsse von der Kreisverwaltung kommen, der LBM und die Straßenverkehrsbehörde (Verbandsgemeinde Herrstein) würden nur um eine Stellungnahme gebeten.

Nahe Zeitung vom Dienstag, 24. Januar 2017

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